Bei drohender oder laufender Kontopfändung sollten Sie das schützen, was Ihnen zusteht. Sie können Ihren Pfändungsfreibetrag wegen der in § 902 ZPO aufgeführten Beträge erhöhen lassen.
Dazu müssen Sie nicht extra in die offene Sprechstunde kommen, sondern können die regulären Öffnungszeiten der Beratungsstelle nutzen.
Zur Sicherung des Existenzminimums / Aufstockung des P-Kontos bitte vorab den Erhebungsbogen ausfüllen und die entsprechenden Belege (ALGII, Bescheid, Lohnzettel, Kontoauszug der Kindergeldzahlung , Nachweis der Unterhaltszahlung...) als Anlage mitbringen.
Sie können den Erhebungsbogen natürlich auch vor Ort erhalten.
Bei Rückfragen sind wir telefonisch unter 0361 / 74 98 11 34 für Sie erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.