Erhöhung Pfändungsfreibetrag

Bei drohender oder laufender Kontopfändung sollten Sie das schützen, was Ihnen zusteht. Sie können Ihren Pfändungsfreibetrag wegen der in § 902 ZPO aufgeführten Beträge erhöhen lassen.

Dazu müssen Sie nicht extra in die offene Sprechstunde kommen, sondern können die regulären Öffnungszeiten der Beratungsstelle nutzen.

Zur Sicherung des Existenzminimums / Aufstockung des P-Kontos bitte vorab den Erhebungsbogen ausfüllen und die entsprechenden Belege (ALGII, Bescheid, Lohnzettel, Kontoauszug der Kindergeldzahlung , Nachweis der Unterhaltszahlung...) als Anlage mitbringen.

Sie können den Erhebungsbogen natürlich auch vor Ort erhalten.

Bei Rückfragen sind wir telefonisch unter 0361 / 74 98 11 34 für Sie erreichbar.

Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

Adresse

Kontakt in Krisen (KiK) e.V.
Gemeinnütziger Sozialbetrieb

Magdeburger Allee 114-116
99086 Erfurt

Tel: 0361 - 749 811 34
Fax: 0361 - 749 811 39

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